INFOBOX -
- Traditionen überliefert

hier könnte etwas über den Ursprung vom Königsschießen, Königsketten, etc. stehen.

TRADITION im Schützenkreis

Als Abschluss der Jahresarbeit veranstaltet der Schützenkreis Ennepe- Ruhr am letzten Wochenende im September ein Kreiskönigsschießen. Dieses Schießen soll in erster Linie den Zusammenhalt der im Schützenkreis EN zusammengeschlossenen Vereine fördern.

Teilnahmeberechtigt sind alle amtierenden Schützenkönige des Kreises. Die Vereine, die keinen Schützenkönig ausschießen oder deren König am Veranstaltungstag verhindert ist, können eine Person ihrer Wahl, Mindestalter 21 Jahre, zum Schießen melden.
Die Startgebühr zur Bestreitung der Kosten für die Pfänderorden wird vom Vorstand festgelegt und durch den Kreisschatzmeister erhoben. Angemeldete Schützen, die nicht antreten, haben die Startgebühr zu zahlen.

Das Kreiskönigsschießen wird vom Verein des scheidenden Königs ausgerichtet. Das Schießen wird durch den Kreissportleiter geleitet. Der Königsvogel wird von ihm besorgt und vom Kreis bezahlt. Die Übergabe der Pfänder und Orden erfolgt im Rahmen der Kreiskrönung.

Die Krönung wird von der Kreisvorsitzenden im angemessenen Rahmen durchgeführt. Dazu und zur anschließenden Festlichkeit soll der ausrichtende Verein einen Vertreter der jeweiligen Stadt einladen und ihm die Möglichkeit zu einem Grußwort und einer Gratulation geben. Außerdem obliegt es dem Verein, die Presse zu informieren.
Die Blumengrüße für die Ehegatten/Partner des scheidenden und neuen Kreiskönigs werden vom ausrichtenden Verein gestellt. Eine Gratulation der Einzelvereine wird nicht veranstaltet. Alle anwesenden Königspaarehaben Gelegenheit in einem gemeinsamen Defillee - ohne Geschenke zu überreichen - dem neuen König und seiner Begleitung zu gratulieren.

Der ausrichtende Verein erhält vom Kreis derzeit 300 € Zuschuss. Falls die Anforderungen nicht erfüllt werden, wird diese Summe entweder gekürzt oder gestrichen. Alle weiteren Kosten, z. B. die behördlichen Genehmigungen und Gema-Gebühren, sowie Verpflichtung und Verpflegung der Kapelle gehen zu Lasten des Vereins, dem als Gegenleistung der Gewinn aus dem Verzehr beim Kreiskönigsschießen sowie beim Kreisschützenfest zufließt. Der Verein, der den neuen Kreiskönig stellt, erhält die Kreisstandarte für ein Jahr und verpflichtet sich, alle Auflagen, die mit der Standarte verbunden sind, zu erfüllen. Dazu gehören der Kreis- und der Bezirksdelegiertentag, der Westfälische Schützentag und alle Jubiläums-Schützenfeste auf Kreisebene.

Erstfassung Januar 1987, jetzt Stand Januar 2010 - der Kreisvorstand